Marktordnung

Marktordnung AGB und Teilnahmebedingungen für die myBotanika

§ 1 Vertragspartner

Veranstalter ist die

Krystian Kalinowski und Frank Bonk GbR.

mit Sitz in

Freie Scholle 39

44339 Dortmund,

nachstehend als “Veranstalter” bezeichnet. Mit der Begleichung der Rechnung für die reservierte Standfläche, oder mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes wird ein rechtsverbindlicher Vertrag geschlossen. Der Vertragspartner wird im Folgenden als „Teilnehmer“ bezeichnet.

§ 2 Anmeldung

Die Reservierung einer Standfläche kann über die Homepage, telefonisch, postalisch oder auf der Veranstaltung persönlich erfolgen. Der Veranstalter sendet dem Teilnehmer gemäß seiner Reservierung die Rechnung zu. Eine Anmeldung durch minderjährige Teilnehmer (unter 18 Jahren) ist nicht möglich. Das Verkaufen und Anbieten von Waren von minderjährigen Teilnehmer ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung und Kenntnis der Erziehungsberechtigten gestattet.

§ 2.1 Reservierungen

Eine Reservierung kann jederzeit vom Veranstalter ohne Angabe von Gründen abgelehnt oder widerrufen werden.

§2.1.1 Rücktritt des Teilnehmers

Erklärt der Teilnehmer, nicht an der Veranstaltung teilzunehmen, reduziert sich die Rechnungssumme bezogen auf die reine Standfläche

um 70%, wenn der Rücktritt mindestens 6 Monate, bzw.

um 30%, wenn der Rücktritt mindestens 3 Monate vor der Veranstaltung erfolgt.

Erfolgt der Rücktritt kurzfristiger, so wird die Standgebühr in vollem Umfang fällig, bzw. eine Erstattung ist ausgeschlossen.

§ 2.2 Mietmöbel

Der Teilnehmer kann bei dem Veranstalter kostenpflichtig funktionsfähige Mietmöbel buchen. Diese können in Größe, Qualität und Beschaffenheit unterschiedlich sein und weisen Gebrauchsspuren auf. Die Materialien entsprechen nicht immer den angegeben Standartabmessungen.

§ 2.2.1 Mängel

Alle Mängel oder Schäden an gemieteten Möbeln muss der Teilnehmer sofort beim Veranstalter anzeigen. Der Teilnehmer hat für alle von Ihm verursachte Schäden an den gemieteten Möbeln aufzukommen.

§ 3 Zahlung

Der zu zahlende Betrag für die Standmiete und Mietmöbel muss innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein. Bei der Überweisung sind folgende Angabe anzugeben: Name des Teilnehmers (wenn abweichend), Kundennummer und Rechnungsnummer an das in der Bestätigung/Rechnung angegebene Konto.

§ 3.1 Preise

Die Preise sind der jeweiligen Anmeldung zu entnehmen. Der Teilnehmer hat die in der Bestätigung/Rechnung inklusive MwSt. angegebenen Preise zu entrichten.

§ 3.2 Erschleichen von Leistungen

Der Versuch an der Veranstaltung teilzunehmen, ohne eine gültige Eintrittskarte erworben zu haben, wird als Verstoß gegen den § 265a StGB betrachtet. Der Veranstalter erhebt in diesem Fall von dem Teilnehmer ein erhöhtes Eintrittsentgelt in Höhe von 100 Euro.

§ 4 Platzvergabe

Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz. Auch wenn dieser vorher abgesprochen war, kann in Ausnahmefällen ein anderer Platz zugewiesen werden. Der Veranstalter versucht, auf geäußerte Platzierungswünsche Rücksicht zu nehmen, allerdings verpflichtet er sich nicht, diese umzusetzen.

§ 4.1 Standgröße

Der Veranstalter vergibt Stände in unterschiedlichen Größen, eine Garantie und daraus resultierende Schadensersatzansprüche kann der Teilnehmer nicht geltend machen. Die eingezeichneten Flächen sind vom Teilnehmer immer zwingend einzuhalten.

§ 4.2 Gänge, Lauf- und Fluchtwege

Hierzu wird im Speziellen darauf hingewiesen, dass die eingezeichneten Standflächen auf keinen Fall überschritten werden dürfen sowie auf das Freihalten von Fluchtwegen und Notausgängen zu achten ist. Alle Laufwege sind zugleich Fluchtwege und somit jederzeit frei zu halten!

§ 5 Weitervergabe

Die Standfläche wird für den Teilnehmer bis 15 Minuten vor Ende der Aufbauzeit freigehalten. Wenn der Standplatz bis dahin nicht klar erkennbar in Anspruch genommen wird, kann der Platz durch den Veranstalter aus veranstaltungstechnischen Gründen weiter vergeben werden. Einen Anspruch auf die Zuweisung eines alternativen Platzes gibt es nicht.

§ 5.1 Be-, Endladenzonen und Parkplätze

Vor und nach der Marktzeit ist es den Teilnehmer gestattet, zum Be- und Endladen direkt am Gebäude zu halten und die Veranstaltungsflächen zu befahren. Sobald der Vorgang abgeschlossen ist, müssen alle Fahrzeuge auf die dafür vorgesehenen Parkplätze umgestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, die Verbotsschilder (Halte-, Parkverbot und Rettungszufahrten) zu beachten und genug Platz an den Türen zu lassen.

Feuerwehrzufahrten, Flucht- und Rettungswege sind immer frei zu halten! Bei Zuwiderhandlung droht das Abschleppen des Fahrzeuges Der Teilnehmer meldet spätestens am Veranstaltungstag das/die amtlichen Kennzeichen des/der von ihm zur Anlieferung genutzten Kfz.

§ 5.2 Transporthilfen

Die vom Teilnehmer genutzten Einkaufswagen der Firma Kaufland sind während der Marktzeit zurück an die entsprechenden Lagerstätten zu bringen. Für den Abbau wird der Einlass von Transporthilfen erst nach Ende der Marktzeit gewährt. Auch nach dem Abbau sind alle Transporthilfen unaufgefordert an den Herkunftsort zurück zu bringen.

§ 6 Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht für die Verkaufsstände obliegt dem jeweiligen Teilnehmer.

§ 7 Informationsbeschaffung zu Gesetzen und Verordnungen

Es obliegt dem Teilnehmer, sich über alle Verordnungen und Gesetze, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung stehen, selbst zu informieren. Der Teilnehmer ist verpflichtet, an seinem Stand für die Einhaltung jeglicher Verordnungen und Gesetze, wie z.B. das Washingtoner Artenschutzabkommen (WA/CITES) und die Europäische Artenschutzverordnung (EG 338/97) zu sorgen.

§ 8 Drittvermietung

Der Teilnehmer darf die gemietete Standfläche nicht an Dritte weitervermieten.

§ 9.1 Kosten durch Umsetzen und Abschleppen

Anfallende Kosten für das Umsetzen oder Abschleppen von Fahrrädern, KFZs oder LKWs werden dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt.

§ 9.2 Schäden

Für Schäden an Fahrzeugen durch andere Teilnehmer sowie Besuchern haftet der Veranstalter nicht.

§ 10 Reinigung

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die gemietete Fläche sowie einen Meter vor seinem Stand und bis zur Fläche seiner direkten Nachbarstände zu reinigen. Der entstandene Müll ist vom Teilnehmer grundsätzlich selbst zu entsorgen. Bei Verstößen gegen diese Bedingung werden anfallende Kosten in Rechnung gestellt.

§ 11 Ausfall, Verlegung und zeitliche Veränderung

Der Veranstalter kann eine Veranstaltung jederzeit absagen, abbrechen, verkürzen oder verlegen. Bei Verlegung oder Absage einer Veranstaltung werden die gezahlten Standgelder für den Verlegungstermin bzw. einen Ersatztermin gutgeschrieben. Ein Anspruch auf Rückvergütung oder Schadensersatz für den Teilnehmer entsteht nicht. Bei Ausfall einer Veranstaltung wegen höherer Gewalt wie z.B. Sturm wird kein Ersatz gewährt.

§ 12 Werbemaßnahmen

Mit Betreten des Geländes, dem Kauf einer Eintrittskarte oder der Anmeldung einer Standfläche gestattet der Teilnehmer dem Veranstalter, wie auch dritten, dass Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen der eigenen Person seitens des Veranstalters genutzt werden dürfen. Auf allen Veranstaltungen werden regelmäßig Fotos, Film- und Tonaufnahmen generiert, welche in der Presse, auf der Homepage, in sozialen Medien und für Werbezwecke auf Druckprodukten veröffentlicht werden. Teilnehmer sind hiermit ausdrücklich einverstanden, auch soweit ihre Rechte am eigenen Bild betroffen sind.

§ 13 Haus- und Platzrecht

Der Veranstalter übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände zu jeder Zeit der Veranstaltung, d.h. auch vor und nach der Markt- oder Veranstaltungszeit, das volle Haus- und Platzrecht aus. Den Anweisungen des Hallenbetreibers, Veranstalters und deren Beauftragten ist Folge zu leisten. Bei Nichtfolgeleistung der Anweisungen durch den Teilnehmer kann der Veranstalter oder seine Beauftragten den Stand des Teilnehmers mit sofortiger Wirkung schließen lassen und ggf. ein Hausverbot aussprechen. Ein Anspruch auf Rückvergütung oder Schadensersatz für den Teilnehmer entsteht nicht.

§13.1 Beschädigungen des Gebäudes

Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass das Bekleben oder Nageln der Hallenwände und Mietmaterials untersagt ist. Entstandene Schäden werden dem Teilnehmer in voller Höhe berechnet.

§ 13.2 Rauchverbot

In allen Räumen der Zentralhallen GmbH herrscht absolutes Rauchverbot. Teilnehmer können die zum Rauchen ausgewiesenen, außen liegenden Flächen nutzen. Das Verbot gilt insbesondere auch für sogenannte „Verdampfer“, weil der intensive Dampf von E-Zigaretten die Brandmeldeanlage auslösen kann. Bei Verstößen droht ein sofortiger Platzverweis!

§ 13.3 Haustiere

Das mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich gestattet, wenn diese stubenrein sind, an einer Leine oder in einem dafür vorgesehenen Transportbehälter mitgeführt und alle rechtlichen Vorraussetzungen (Maulkorb, Impfungen etc.) erfüllt werden.

§ 13.4 Werbung

Das Verteilen von Werbung jeglicher Art auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist nur nach Absprache und durch vorherige schriftliche Erlaubnis des Veranstalters zulässig.

§ 14 Schäden

Für alle Schäden, die dem Veranstalter oder Dritten durch den Teilnehmer oder seinen Beauftragten entstehen, haftet der Teilnehmer in voller Höhe und ist dem Veranstalter gegenüber zu vollem Schadenersatz verpflichtet. Der oder die Betreiber des jeweiligen Verkaufsstandes haften als Gesamtschuldner.

§ 14 .1 Haftung

Die Haftung des Veranstalters für die von dem Mieter eingebrachten Gegenstände oder Personen und Sachschäden wird, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen und auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei dem Mieter der Nachweis des Verschuldens auferlegt wird. Der Veranstalter übernimmt keine Bewachung von Veranstaltungshallen bzw. des jeweiligen Verkaufsstandes des Mieters. Es ist somit jegliche Haftung ausgeschlossen. Das Betreten, sowie das Befahren des Veranstaltungsgeländes bzw. der Veranstaltungshallen sowie das Befahren der Parkplätze geschehen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Es ist somit jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

§ 15 Besonderheiten der Halle

Der Teilnehmer ist hiermit darauf hingewiesen, dass das Gebäude der Zentralhallen GmbH ursprünglich zur Durchführung landwirtschaftlicher Veranstaltungen geplant ist. Diese Veranstaltungen werden immer noch regelmäßig durchgeführt und bringen gewisse Besonderheiten mit sich, z.B. Gerüche, nicht ebenerdige Böden etc.

§ 16 Datenschutz

Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass die Firmen-/personenbezogene Daten für die Durchführung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitung speichert, verarbeitet, nutzt und ggf. zur Erfüllung ihrer vertraglichen Aufgaben an von ihr beauftragte Dritte weiterleitet. Selbstverständlich haben Sie gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO die Möglichkeit, Ihre uns einmal erteilte Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit zu widerrufen.

§ 17 Sonstiges

Fahrräder sind aus Sicherheitsgründen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände zu schieben. Das Befahren des Geländes mit Inlineskates oder anderen Sportgeräten und Fahrzeugen ist während der Veranstaltungszeit nicht gestattet.

§18 Anerkennung der Marktordnung

Mit der Anmeldung sowie dem Bezug einer Standfläche auf einer Veranstaltung des Veranstalters erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen in vollem Umfang an und verpflichtet sich zur uneingeschränkten Einhaltung derselben. Bei Verstößen gegen eine oder mehrere der Teilnahmebedingungen durch den Teilnehmer ist der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter zu vollem Schadenersatz bzw. zur Zahlung der angegebenen Vertragsstrafe verpflichtet.

§ 19 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Die unwirksame oder die unwirksamen Bedingungen sind durch rechtlich wirksame Bedingungen zu ersetzen, deren Inhalt dem Sinn der unwirksamen in höchstem Maße entspricht.

§ 20 Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Amtsgericht Dortmund und wird auch für den Fall vereinbart, dass Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens (§§ 688 ff ZPO) geltend gemacht werden.