myBotanika

data-trp-post-id='3111'>Marktordnung

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Market regulations

Marktordnung AGB und Teilnahmebedingungen für die myBotanika

§ 1 Vertragspartner
Veranstalter ist die
Krystian Kalinowski und Frank Bonk GbR.
mit Sitz in
Freie Scholle 39
44339 Dortmund,
nachstehend als “Veranstalter” bezeichnet. Mit der Begleichung
der Rechnung für die reservierte Standäche, oder mit dem
Betreten des Veranstaltungsgeländes wird ein
rechtsverbindlicher Vertrag geschlossen. Der Vertragspartner
wird im Folgenden als „Teilnehmer“ bezeichnet.

§ 2 Anmeldung
Die Reservierung einer Standäche kann über die Homepage,
telefonisch, postalisch oder auf der Veranstaltung persönlich
erfolgen. Der Veranstalter sendet dem Teilnehmer gemäß
seiner Reservierung die Rechnung zu. Eine Anmeldung durch
minderjährige Teilnehmer (unter 18 Jahren) ist nicht möglich.
Das Verkaufen und Anbieten von Waren von minderjährigen
Teilnehmer ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung und Kenntnis
der Erziehungsberechtigten gestattet.

§ 2.1 Reservierungen
Eine Reservierung kann jederzeit vom Veranstalter ohne
Angabe von Gründen abgelehnt oder widerrufen werden.

§2.1.1 Rücktritt des Teilnehmers
Erklärt der Teilnehmer, nicht an der Veranstaltung
teilzunehmen, reduziert sich die Rechnungssumme bezogen
auf die reine Standäche
um 70%, wenn der Rücktritt mindestens 6 Monate, bzw.
um 30%, wenn der Rücktritt mindestens 3 Monate vor der
Veranstaltung erfolgt.
Erfolgt der Rücktritt kurzfristiger, so wird die Standgebühr in
vollem Umfang fällig, bzw. eine Erstattung ist ausgeschlossen.

§ 2.2 Mietmöbel
Der Teilnehmer kann bei dem Veranstalter kostenpichtig
funktionsfähige Mietmöbel buchen. Diese können in Größe,
Qualität und Beschaffenheit unterschiedlich sein und weisen
Gebrauchsspuren auf. Die Materialien entsprechen nicht immer
den angegeben Standartabmessungen.

§ 2.2.1 Mängel
Alle Mängel oder Schäden an gemieteten Möbeln muss der Teilnehmer sofort beim Veranstalter anzeigen. Der Teilnehmer
hat für alle von Ihm verursachte Schäden an den gemieteten
Möbeln aufzukommen.

§ 3 Zahlung
Der zu zahlende Betrag für die Standmiete und Mietmöbel
muss innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf
dem Konto des Veranstalters eingegangen sein. Bei der
Überweisung sind folgende Angabe anzugeben: Name des
Teilnehmers (wenn abweichend), Kundennummer und
Rechnungsnummer an das in der Bestätigung/Rechnung
angegebene Konto.

§ 3.1 Preise
Die Preise sind der jeweiligen Anmeldung zu entnehmen. Der
Teilnehmer hat die in der Bestätigung/Rechnung inklusive
MwSt. angegebenen Preise zu entrichten.
§ 3.2 Erschleichen von Leistungen
Der Versuch an der Veranstaltung teilzunehmen, ohne eine
gültige Eintrittskarte erworben zu haben, wird als Verstoß
gegen den § 265a StGB betrachtet. Der Veranstalter erhebt in
diesem Fall von dem Teilnehmer ein erhöhtes Eintrittsentgelt in
Höhe von 100 Euro.

§ 4 Platzvergabe
Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf einen bestimmten
Platz. Auch wenn dieser vorher abgesprochen war, kann in
Ausnahmefällen ein anderer Platz zugewiesen werden. Der
Veranstalter versucht, auf geäußerte Platzierungswünsche
Rücksicht zu nehmen, allerdings verpichtet er sich nicht, diese
umzusetzen.

§ 4.1 Standgröße
Der Veranstalter vergibt Stände in unterschiedlichen Größen,
eine Garantie und daraus resultierende
Schadensersatzansprüche kann der Teilnehmer nicht geltend
machen. Die eingezeichneten Flächen sind vom Teilnehmer
immer zwingend einzuhalten.

§ 4.2 Gänge, Lauf- und Fluchtwege
Hierzu wird im Speziellen darauf hingewiesen, dass die
eingezeichneten Standächen auf keinen Fall überschritten
werden dürfen sowie auf das Freihalten von Fluchtwegen und
Notausgängen zu achten ist. Alle Laufwege sind zugleich
Fluchtwege und somit jederzeit frei zu halten!

§ 5 Weitervergabe
Die Standäche wird für den Teilnehmer bis 15 Minuten vor
Ende der Aufbauzeit freigehalten. Wenn der Standplatz bis
dahin nicht klar erkennbar in Anspruch genommen wird, kann
der Platz durch den Veranstalter aus veranstaltungstechnischen
Gründen weiter vergeben werden. Einen Anspruch auf die
Zuweisung eines alternativen Platzes gibt es nicht.

§ 5.1 Be-, Endladenzonen und Parkplätze
Vor und nach der Marktzeit ist es den Teilnehmer gestattet, zum
Be- und Endladen direkt am Gebäude zu halten und die
Veranstaltungsächen zu befahren. Sobald der Vorgang
abgeschlossen ist, müssen alle Fahrzeuge auf die dafür
vorgesehenen Parkplätze umgestellt werden. Es wird darauf
hingewiesen, die Verbotsschilder (Halte-, Parkverbot und
Rettungszufahrten) zu beachten und genug Platz an den Türen
zu lassen.
Feuerwehrzufahrten, Flucht- und Rettungswege sind immer frei
zu halten! Bei Zuwiderhandlung droht das Abschleppen des
Fahrzeuges

§ 5.2 Transporthilfen
Die vom Teilnehmer genutzten Einkaufswagen der Firma
Kauand sind während der Marktzeit zurück an die
entsprechenden Lagerstätten zu bringen. Für den Abbau wird
der Einlass von Transporthilfen erst nach Ende der Marktzeit
gewährt. Auch nach dem Abbau sind alle Transporthilfen
unaufgefordert an den Herkunftsort zurück zu bringen.

§ 6 Aufsichtspicht
Die Aufsichtspicht für die Verkaufsstände obliegt dem
jeweiligen Teilnehmer.

§ 7 Informationsbeschaffung zu Gesetzen und Verordnungen
Es obliegt dem Teilnehmer, sich über alle Verordnungen und
Gesetze, die im Zusammenhang mit der jeweiligen
Veranstaltung stehen, selbst zu informieren. Der Teilnehmer ist
verpichtet, an seinem Stand für die Einhaltung jeglicher
Verordnungen und Gesetze, wie z.B. das Washingtoner
Artenschutzabkommen (WA/CITES) und die Europäische
Artenschutzverordnung (EG 338/97) zu sorgen.

§ 8 Drittvermietung
Der Teilnehmer darf die gemietete Standäche nicht an Dritte
weitervermieten.
§ 9. Kosten durch Umsetzen und Abschleppen
Anfallende Kosten für das Umsetzen oder Abschleppen von
Fahrrädern, KFZs oder LKWs werden dem Fahrzeughalter in
Rechnung gestellt.

§ 9.1 Schäden
Für Schäden an Fahrzeugen durch andere Teilnehmer sowie
Besuchern haftet der Veranstalter nicht.

§ 10 Reinigung
Der Teilnehmer ist verpichtet, die gemietete Fläche sowie
einen Meter vor seinem Stand und bis zur Fläche seiner
direkten Nachbarstände zu reinigen. Der entstandene Müll ist
vom Teilnehmer grundsätzlich selbst zu entsorgen. Bei
Verstößen gegen diese Bedingung werden anfallende Kosten in
Rechnung gestellt.

§ 11 Ausfall, Verlegung und zeitliche Veränderung
Der Veranstalter kann eine Veranstaltung jederzeit absagen,
abbrechen, verkürzen oder verlegen. Bei Verlegung oder
Absage einer Veranstaltung werden die gezahlten Standgelder
für den Verlegungstermin bzw. einen Ersatztermin
gutgeschrieben. Ein Anspruch auf Rückvergütung oder
Schadensersatz für den Teilnehmer entsteht nicht. Bei Ausfall
einer Veranstaltung wegen höherer Gewalt wie z.B. Sturm wird
kein Ersatz gewährt.

§ 12 Werbemaßnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung werden Fotograen, Film- und
Tonaufnahmen angefertigt, um die Veranstaltung zu
dokumentieren und für Marketingzwecke zu nutzen.

§ 12.1 Rechte an Bild- und Tonmaterial
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich alle
Teilnehmenden, Aussteller und Besucher einverstanden, dass
Bild- und Tonaufnahmen, die im Rahmen de Veranstaltung
erstellt werden, vom Veranstalter für eigene Zwecke (z.B.
Werbung, Druckprodukte, Social Media, Website) verwendet
werden dürfen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verwendung des
Bildmaterials für andere Veranstaltungen ausdrücklich zu
untersagen. Dies bedeutet, dass die Verwendung von Bild- oder
Tonmaterial, das während der Veranstaltung erstellt wurde, für
andere Events oder Zwecke nur mit einer ausdrücklichen
schriftlichen Genehmigung des Veranstalters zulässig ist.

§ 12.2 Widerruf der Einwilligung
Teilnehmer und Besucher haben jederzeit die Möglichkeit, ihre
Einwilligung zur Verwendung ihrer Bild- und Tonaufnahmen zu
widerrufen. In diesem Fall muss der Veranstalter umgehend
über den Widerruf. Schriftlich informiert werden, um
entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

§ 13 Haus- und Platzrecht
Der Veranstalter übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände
zu jeder Zeit der Veranstaltung, d.h. auch vor und nach der
Markt- oder Veranstaltungszeit, das volle Haus- und Platzrecht
aus. Den Anweisungen des Hallenbetreibers, Veranstalters und
deren Beauftragten ist Folge zu leisten. Bei Nichtfolgeleistung
der Anweisungen durch den Teilnehmer kann der Veranstalter
oder seine Beauftragten den Stand des Teilnehmers mit
sofortiger Wirkung schließen lassen und ggf. ein Hausverbot
aussprechen. Ein Anspruch auf Rückvergütung oder
Schadensersatz für den Teilnehmer entsteht nicht.

§13.1 Beschädigungen des Gebäudes
Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass das
Bekleben oder Nageln der Hallenwände und Mietmaterials
untersagt ist. Entstandene Schäden werden dem Teilnehmer in
voller Höhe berechnet.

§ 13.2 Rauchverbot
In allen Räumen der Zentralhallen GmbH herrscht absolutes
Rauchverbot. Teilnehmer können die zum Rauchen
ausgewiesenen, außen liegenden Flächen nutzen. Das Verbot
gilt insbesondere auch für sogenannte „Verdampfer“, weil der
intensive Dampf von E-Zigaretten die Brandmeldeanlage
auslösen kann. Bei Verstößen droht ein sofortiger Platzverweis!

§ 13.3 Haustiere
Das mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich gestattet, wenn
diese stubenrein sind, an einer Leine oder in einem dafür
vorgesehenen Transportbehälter mitgeführt und alle rechtlichen
Vorraussetzungen (Maulkorb, Impfungen etc.) erfüllt werden.

§ 13.4 Werbung
Das Verteilen von Werbung jeglicher Art auf dem gesamten
Veranstaltungsgelände ist nur nach Absprache und durch
vorherige schriftliche Erlaubnis des Veranstalters zulässig.

§ 14 Schäden
Für alle Schäden, die dem Veranstalter oder Dritten durch den
Teilnehmer oder seinen Beauftragten entstehen, haftet der
Teilnehmer in voller Höhe und ist dem Veranstalter gegenüber
zu vollem Schadenersatz verpichtet. Der oder die Betreiber
des jeweiligen Verkaufsstandes haften als Gesamtschuldner.

§ 14 .1 Haftung
Die Haftung des Veranstalters für die von dem Mieter
eingebrachten Gegenstände oder Personen und Sachschäden
wird, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen und auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei dem Mieter
der Nachweis des Verschuldens auferlegt wird. Der Veranstalter
übernimmt keine Bewachung von Veranstaltungshallen bzw.
des jeweiligen Verkaufsstandes des Mieters. Es ist somit
jegliche Haftung ausgeschlossen. Das Betreten, sowie das
Befahren des Veranstaltungsgeländes bzw. der
Veranstaltungshallen sowie das Befahren der Parkplätze
geschehen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Es ist somit
jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

§ 15 Besonderheiten der Halle
Der Teilnehmer ist hiermit darauf hingewiesen, dass das
Gebäude der Zentralhallen GmbH ursprünglich zur
Durchführung landwirtschaftlicher Veranstaltungen geplant ist.
Diese Veranstaltungen werden immer noch regelmäßig
durchgeführt und bringen gewisse Besonderheiten mit sich, z.B.
Gerüche, nicht ebenerdige Böden etc.

§ 16 Datenschutz
Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Mit Ihrer
Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass die Firmen-/
personenbezogene Daten für die Durchführung und Abwicklung
dieses Vertragsverhältnisses unter Einsatz elektronischer
Datenverarbeitung speichert, verarbeitet, nutzt und ggf. zur
Erfüllung ihrer vertraglichen Aufgaben an von ihr beauftragte
Dritte weiterleitet. Selbstverständlich haben Sie gem. Art. 7 Abs.
3 DS-GVO die Möglichkeit, Ihre uns einmal erteilte Einwilligung
zur Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit zu widerrufen.

§ 17 Sonstiges
Fahrräder sind aus Sicherheitsgründen auf dem gesamten
Veranstaltungsgelände zu schieben. Das Befahren des
Geländes mit Inlineskates oder anderen Sportgeräten und
Fahrzeugen ist während der Veranstaltungszeit nicht gestattet.

§18 Anerkennung der Marktordnung
Mit der Anmeldung sowie dem Bezug einer Standäche auf
einer Veranstaltung des Veranstalters erkennt der Teilnehmer
die Teilnahmebedingungen in vollem Umfang an und
verpichtet sich zur uneingeschränkten Einhaltung derselben.
Bei Verstößen gegen eine oder mehrere der
Teilnahmebedingungen durch den Teilnehmer ist der
Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter zu vollem
Schadenersatz bzw. zur Zahlung der angegebenen
Vertragsstrafe verpichtet.

§ 19 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen rechtlich
unwirksam sein oder werden, so hat dies keinen Einuss auf
die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Die unwirksame
oder die unwirksamen Bedingungen sind durch rechtlich
wirksame Bedingungen zu ersetzen, deren Inhalt dem Sinn der
unwirksamen in höchstem Maße entspricht.

§ 20 Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Amtsgericht Dortmund
und wird auch für den Fall vereinbart, dass Ansprüche im Wege
des Mahnverfahrens (§§ 688 ff ZPO) geltend gemacht werden.